Seit dem 23.12.2020 gilt das neue Bestellerprinzip nun auch beim Verkauf von Immobilien. Das bedeutet, dass der Makler mit dem Käufer und Verkäufer einen Maklervertrag schließt und mit jeder Partei dieselbe Provisionshöhe vereinbart. Die neuen Regelungen gelten für die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Grundstücke, Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien sind hiervon ausgenommen.
1,5 % Provision (zzgl. 19% Mwst.)*
2,0 % Provision (zzgl. 19% Mwst.)*
3,0 % Provision (zzgl. 19% Mwst.)*
* Unsere Servicepakete sind unter Vorbehalt und individuell vom Objekt abhängig
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