23 Dez Maklerkosten 2021
Was ändert sich?
Kurz vor Weihnachten gibt es noch eine wichtige Änderung im Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision.
Was ändert sich ab dem 23. 12.2020?
In einigen Städten war es bisher gängige Praxis, dass der Käufer die Provision alleine getragen hat – dies wird künftig nicht mehr möglich sein.
Makler können nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden und Käufer zahlen nie mehr als die Hälfte der anfallenden Kosten.
Folgende Provisionsmodelle sind künftig möglich:
Teilung der Provision
Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag und Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision im Verhältnis 50:50.
Käufer bezahlt max. 50%
Der Makler schließt nur einen Vertrag mit dem Verkäufer. Der Käufer übernimmt max. die Hälfte der mit dem Makler vereinbarten Provision.
Verkäufer bezahlt 100%
Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag und dieser übernimmt die Provision vollständig.
Käufer bezahlt 100%
Ein potenzieller Käufer schließt einen Vertrag mit dem Makler und beauftragt ihn mit der Suche nach einer passenden Immobilie. Kommt ein Kaufvertrag zustande, zahlt nur der Käufer. Wichtig: Dem Makler darf die betreffende Immobilie nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt sein.
Die neuen Regelungen gelten für die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Grundstücke, Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien sind hiervon ausgenommen.
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