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Schon wieder etwas kaputt?

„Mehrwert entsteht auch durch mehr Wissen.“

Schon wieder etwas kaputt?

Der Wasserhahn tropft, die Tür schließt nicht mehr richtig – nichts hält ewig….

Sie haben den Kaufvertrag unterzeichnet und sind stolzer Besitzer einer Immobilie – herzlichen Glückwunsch. Sie haben viel Zeit und Geld investiert und sind froh, dass erst einmal keine weiteren Kosten auf Sie zukommen. Doch nach dem Kauf ist vor den Instandhaltungsrücklagen. Damit der Wert Ihrer Immobilie nicht verfällt, ist eine regelmäßige Pflege und Wartung des Gebäudes sowie der Haustechnik notwendig.

So fallen nicht unerhebliche Instandhaltungskosten für das Haus oder die Eigentumswohnung an. Instandhaltungskosten sind diejenigen Kosten, die entstehen, wenn ein Gebäude oder eine einzelne Wohnung in einem funktionsfähigen und nutzbaren Zustand gehalten werden soll. Laut DIN-Norm gehören vier Elemente zu den Instandhaltungsmaßnahmen:

Wartung
Inspektion
Instandsetzung
Verbesserung

Bei den Instandhaltungskosten für Haus oder Wohnung wird zwischen kalkulierbaren Ausgaben für Steuern, Betriebskosten und Wartung sowie unerwarteten Kosten für Reparaturen unterschieden. Zu diesen zählen konkret:

Kalkulierbare Kosten: Grundsteuer, Müll- und Abwassergebühren, Versicherungen

Unerwartete Kosten: Reparaturen und Instandhaltung

Besitzer einer Eigentumswohnung sind als Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft nach dem WEG verpflichtet, Instandhaltungsrücklagen zu bilden. Sie zahlen diese monatlich über das Hausgeld. Als Hausbesitzer besteht hierzu keine Pflicht, Sie müssen sich selbst darum kümmern. Um die Kosten möglichst überschaubar zu halten, ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen bestimmte Maßnahmen vorzunehmen:

Nach 5 – 15 Jahren:
Tapeten und Anstriche innen, Dacheindeckungen bei Flachdächern, Außenanstrich

Nach 20 – 30 Jahren:
Heizung, Dachrinnen und Fallrohre, Bäder, Einbauküche

Nach 30 – 50 Jahren:
Dacheindeckung und Dachanschlüsse, Außenputz, Fenster und Haustür

Welche konkreten Instandhaltungskosten für Haus und Wohnung fällig werden, hängt von Alter, Bauweise, Bausubstanz und Standort der Immobilie ab.
Die Höhe der Instandhaltungsrücklagen hängt vom Alter Immobilie ab. Liegt die Bezugsfertigkeit mehr als 22 Jahre zurück, sind pro Jahr und pro Quadratmeter 9,- EUR, bei mehr als 32 Jahren 11,50 EUR. Liegt die Bezugsfertigkeit weniger als 22 Jahre zurück, so sind lediglich 7,10 EUR pro Jahr und Quadratmeter zurückzulegen.

Wussten Sie, dass Sie die Kosten für Instandhaltungen steuerlich geltend machen können?
Z.B. Badsanierungen, Heizungserneuerungen, Wärmeschutzmaßnahmen, Fassadensanierungen, Dacherneuerungen.

Unser Tipp: Nutzen Sie die 4.000 Euro Regelung: Baumaßnahmen, die nicht mehr als 4.000 EUR (netto) kosten, dürfen der Einfachheit halber als Reparatur behandelt werden und können komplett als Werbungskosten im Steuerjahr angesetzt werden.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater für detaillierte Informationen.

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